Nach einem Krankenhausaufenthalt: Der Weg zurück in den Alltag

Einleitung

Dienstagmorgen, 9:40 Uhr, Anruf aus der Klinik: „Ihre Mutter kann Donnerstag nach Hause."

Die Tochter steht im Flur ihres Büros und rechnet. Mutter kommt nach dem Sturz nicht allein aus dem Bett. Die Wunde am Bein muss weiter versorgt werden. Im Bad gibt es keinen Haltegriff, und zur Toilette sind es vier Schritte über einen Teppich. Sie selbst arbeitet bis Freitag durch.

Zwei Tage.

Was in diesen zwei Tagen passiert – oder eben nicht passiert –, entscheidet darüber, ob die nächsten Wochen zu Hause funktionieren oder ob die Familie in vierzehn Tagen wieder in der Notaufnahme sitzt. Dieser Text zeigt, was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, und wer wofür zuständig ist.

Der Denkfehler, der Familien zwei Wochen kostet

Fast alle Angehörigen denken so: Erst kommt sie nach Hause, dann schauen wir, was sie braucht.

Das ist der teuerste Satz in diesem ganzen Prozess.

Denn ein Pflegedienst braucht Vorlauf für die Tourenplanung. Eine Pflegegrad-Begutachtung braucht einen Antrag, der gestellt sein muss. Ein Pflegebett kommt nicht am selben Tag. Eine Folgeverordnung braucht einen Arzttermin. Wer all das startet, wenn die Mutter schon zu Hause im Sessel sitzt, überbrückt zwei bis drei Wochen mit dem, was die Familie selbst leisten kann – und genau in diesen Wochen passieren die Stürze, die Wundinfektionen und die Erschöpfung, die niemand eingeplant hat.

Der Entlasstag ist kein Startpunkt. Er ist eine Deadline. Alles Wichtige wird organisiert, solange Ihre Mutter noch im Klinikbett liegt.

Das Entlassmanagement ist Ihr Recht, nicht ein Gefallen

Viele Familien wissen nicht, dass das Krankenhaus gesetzlich verpflichtet ist, den Übergang nach Hause zu organisieren. Das steht in § 39 Abs. 1a SGB V und heißt Entlassmanagement.

Das Krankenhaus muss dabei:

  • feststellen, welche medizinische und pflegerische Versorgung nach der Entlassung nötig ist
  • einen Entlassplan aufstellen und die nötigen Schritte noch während des Aufenthalts einleiten
  • prüfen, ob Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation oder Hilfsmittel gebraucht werden
  • Kontakt zur Kranken- oder Pflegekasse aufnehmen, wenn Leistungen genehmigt werden müssen
  • einen Entlassbrief mitgeben – der ist Pflichtbestandteil, kein Extra

Zuständig dafür ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Am UKGM in Gießen, an der Asklepios Klinik Lich und am Klinikum Wetzlar gibt es diese Stelle, wie in jedem Haus.

Und jetzt der Haken, an dem es regelmäßig hängt: Entlassmanagement findet nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten statt. Dieses Blatt liegt im Aufnahmestapel, zwischen Datenschutzerklärung und Wahlleistungsvereinbarung. Wer es nicht unterschreibt, bekommt kein Entlassmanagement – und niemand ruft deswegen nochmal an.

Zwei Dinge, die Sie deshalb sofort tun sollten:

  1. Prüfen, ob die Einwilligung unterschrieben ist. Fragen Sie auf Station danach, das dauert zwei Minuten.
  2. Nach der Durchwahl des Sozialdienstes fragen – am ersten oder zweiten Tag. Nicht am Vorabend der Entlassung. Sozialdienste sind unterbesetzt und arbeiten der Reihe nach. Wer früh auf der Liste steht, bekommt eine geplante Entlassung statt einer improvisierten.

Wenn Sie sich schon für einen Pflegedienst entschieden haben, geben Sie dem Sozialdienst dessen Kontaktdaten und uns Ihre. Dann stimmen sich beide Seiten direkt ab, und Sie müssen nicht zwischen Klinik und Pflegedienst hin- und hertelefonieren, während Sie eigentlich arbeiten.

Die Verordnung, die schneller ausläuft, als Sie denken

Das Krankenhaus darf bei der Entlassung selbst verordnen: Arzneimittel, Verbandmaterial, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege. Das ist gut gemeint und wichtig.

Diese Verordnung läuft nur wenige Tage.

Die gesetzliche Obergrenze liegt bei sieben Kalendertagen nach der Entlassung. In der Praxis fällt der Zeitraum oft kürzer aus – manche Häuser stellen nur für drei Tage aus, weil das Verordnungsrecht ausdrücklich nur die Übergangsphase bis zum ersten Kontakt mit der Hausarztpraxis überbrücken soll. Schauen Sie deshalb aufs Datum, nicht auf eine Faustregel: Auf der Verordnung steht, bis wann sie gilt.

Danach übernimmt die Hausarztpraxis. Und genau hier reißt die Versorgung am häufigsten: Am Tag nach Ablauf steht keine gültige Verordnung mehr da, die Wundversorgung läuft aus, das Insulin wird nicht mehr gespritzt, und in der Praxis ist der nächste Termin in zwei Wochen.

Rufen Sie deshalb am Tag der Entlassung in der Hausarztpraxis an – nicht am letzten Gültigkeitstag. Sagen Sie es so:

„Meine Mutter wurde heute aus dem Krankenhaus entlassen. Die Klinik hat häusliche Krankenpflege verordnet, die Verordnung läuft am [Datum] aus. Wir brauchen bis dahin eine Folgeverordnung. Der Entlassbrief liegt vor, ich bringe ihn heute vorbei. Der Pflegedienst ist bereits informiert und stimmt sich mit Ihnen ab."

Diese vier Sätze ersparen Ihnen eine Versorgungslücke. Bei laufenden Verordnungen kümmern wir uns anschließend um die Verlängerung – die Abstimmung mit der Praxis gehört bei uns zur Behandlungspflege dazu, damit Sie das nicht jeden Monat neu anschieben müssen.

Was Behandlungspflege kostet: Die Krankenkasse übernimmt sie. Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung an, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht, lässt sich befreien. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht – Behandlungspflege läuft über die Krankenversicherung.

Pflegegrad: jetzt beantragen, nicht später

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der Krankenhausaufenthalt der beste Zeitpunkt für den Antrag – aus einem Grund, den die wenigsten kennen.

Normalerweise hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit bis zum Bescheid. Bei einem Antrag aus dem Krankenhaus oder der Reha heraus verkürzt sich die Begutachtungsfrist auf eine Woche (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Das ist der Unterschied zwischen „Versorgung ab nächster Woche" und „Versorgung ab nächstem Monat".

So gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie die Pflegekasse an – sie sitzt bei der Krankenkasse. Ein formloser Anruf reicht für die Antragstellung, das Datum zählt ab da.
  2. Weisen Sie ausdrücklich auf den Krankenhausaufenthalt hin. Ohne diesen Hinweis läuft der Vorgang im Normalverfahren. Sagen Sie: „Meine Mutter liegt derzeit im Krankenhaus, die Versorgung zu Hause ist nicht sichergestellt. Ich beantrage die verkürzte Begutachtungsfrist."
  3. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch – wer wann wobei wie lange hilft. Der MD Hessen begutachtet einen Moment, nicht einen Alltag. Ihre Notizen liefern den Alltag nach.
  4. Bereiten Sie den Termin vor. Was in die Begutachtung gehört und welche Fehler Punkte kosten, steht in unserem Beitrag Pflegegrad 1 bis 5 einfach erklärt.

Hält die Pflegekasse die Fristen nicht ein, schuldet sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzug (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Diesen Anspruch müssen Sie schriftlich geltend machen, von allein zahlt niemand.

Und wenn ein Pflegegrad bereits besteht, der Bedarf nach dem Krankenhausaufenthalt aber deutlich gestiegen ist: Dann ist eine Höherstufung der richtige Weg. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, lohnt sich der Widerspruch fast immer.

Wenn es zu Hause noch nicht geht

Manchmal ist die ehrliche Antwort: Diese Woche schafft sie es nicht allein, und wir auch nicht. Dafür gibt es drei Auffanglösungen, die im Klinikalltag selten von selbst angeboten werden.

Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Vorübergehende vollstationäre Versorgung, finanziert aus dem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI: 3.539 Euro pro Kalenderjahr, flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege verwendbar, jeweils bis zu acht Wochen. 2026 ist das erste volle Jahr, in dem dieses Budget vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgehend zur Verfügung steht. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Nicht genutztes Budget verfällt zum Jahresende.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad. Der unbekannteste Anspruch überhaupt: Nach § 39c SGB V zahlt die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege, wenn häusliche Krankenpflege nach einem Krankenhausaufenthalt nicht ausreicht und kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Dafür braucht es eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung – lassen Sie sich die noch in der Klinik ausstellen.

Übergangspflege im Krankenhaus. Wenn sich weder Pflege zu Hause noch ein Kurzzeitpflegeplatz organisieren lässt, kann der Mensch nach § 39e SGB V bis zu zehn Tage im selben Krankenhaus bleiben – für Menschen mit Pflegegrad 1 oder ganz ohne Pflegegrad. Diese zehn Tage sind gedacht, um genau das zu organisieren, was noch fehlt.

Und wenn eine pflegende Angehörige selbst ausfällt oder eine Pause braucht, greift die Verhinderungspflege aus demselben Topf.

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen berät zu all dem kostenlos und trägerneutral, gemeinsam mit der Beratungs- und Koordinierungsstelle BeKo in denselben Räumen. Es gibt offene Sprechzeiten ohne Termin, dienstags von 9 bis 12 und mittwochs von 13 bis 16 Uhr, und auf Wunsch kommen die Mitarbeiterinnen auch nach Hause.

Die Wohnung, in die er zurückkommt

Der Rückweg ist nicht derselbe wie der Hinweg. Wer mit einer frischen Hüfte, einem Rollator oder nach zwei Wochen Liegezeit nach Hause kommt, bewegt sich anders durch dieselbe Wohnung – und was jahrelang unproblematisch war, wird zur Stolperfalle.

Gehen Sie vor der Entlassung einmal durch die Wohnung und schauen Sie auf:

  • Teppichkanten und Läufer im Flur und vor dem Bett – die häufigste Sturzursache überhaupt
  • den Weg vom Bett zur Toilette, besonders nachts: Steht ein Nachtlicht? Ist der Weg frei?
  • das Bad: Haltegriff neben WC und Dusche, rutschfeste Matte, Duschhocker
  • Türschwellen und lose Kabel
  • die Sitzhöhe von Bett und Sessel – zu tief bedeutet, dass Aufstehen ohne Hilfe nicht klappt
  • Vorräte und Alltagsdinge, die auf Greifhöhe gehören statt in den obersten Schrank

Viele dieser Hilfsmittel zahlt die Kasse. Was Ihnen zusteht und wie die Beantragung läuft, steht in Pflegehilfsmittel beantragen; die ausführliche Version zur Wohnung finden Sie unter Sturzprophylaxe im Eigenheim. Ein Pflegebett und ein Toilettenstuhl sollten am Entlasstag stehen, nicht in der Woche darauf – veranlassen Sie die Verordnung über den Sozialdienst, solange noch Zeit ist.

Die ersten zwei Wochen zu Hause

Diese Phase wird regelmäßig unterschätzt. Der Mensch ist entlassen, also müsste es doch besser werden – tatsächlich ist er schwächer als vor der Aufnahme.

Nach zwei Wochen Liegen im Krankenhaus hat ein 80-Jähriger spürbar Muskelmasse verloren. Er kommt schlechter aus dem Sessel als beim Einliefern, obwohl die eigentliche Erkrankung behandelt ist.

Worauf Sie achten sollten:

Essen und Trinken. Appetitlosigkeit nach Klinikaufenthalten ist die Regel. Wer weniger isst, baut weiter ab, und wer zu wenig trinkt, wird verwirrt und stürzt. Wiegen Sie einmal pro Woche zur selben Zeit. Wie Sie gegensteuern, steht in Ernährung bei Senioren.

Der Medikationsplan. Im Krankenhaus wird die Medikation oft umgestellt. Legen Sie den alten und den neuen Plan nebeneinander und lassen Sie beide in der Hausarztpraxis oder Apotheke abgleichen. Doppelverordnungen und vergessene Dauermedikamente sind nach Entlassungen häufig.

Verwirrtheit nach Narkose. Bei älteren Menschen kann die Orientierung nach einer Operation über Tage bis Wochen gestört sein. Das bildet sich meist zurück – wenn es sich verschlechtert, gehört das zum Hausarzt.

Die Wunde. Rötung, Wärme, Schwellung, zunehmender Schmerz oder Fieber gehören am selben Tag ärztlich beurteilt. Wir dokumentieren Wundverläufe mit Fotos, damit Veränderungen belegbar sind und nicht auf Erinnerung beruhen.

Rufen Sie den Hausarzt an, wenn Fieber auftritt, die Wunde sich verändert, ein Sturz passiert ist, die Trinkmenge deutlich sinkt oder die Verwirrtheit zunimmt. Lieber einmal zu früh.

Was sich 2026 geändert hat – und was davon schon ankommt

Zum 1. Januar 2026 ist das BEEP-Gesetz in Kraft getreten, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Es erlaubt Pflegefachpersonen erstmals, bestimmte bislang ärztliche Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen und häusliche Krankenpflege selbst zu verordnen (§§ 15a und 73d SGB V).

Für Familien klingt das nach dem Ende der Verordnungshetze. Der ehrliche Stand: An der Haustür merken Sie davon derzeit noch nichts. Der Leistungskatalog, der festlegt, was Pflegefachkräfte tatsächlich verordnen dürfen, wird zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und den Pflegeverbänden noch verhandelt. Bis das steht, läuft jede Folgeverordnung weiter über die Arztpraxis.

Was 2026 dagegen sofort wirkt: der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege und die reduzierte Zahl der Pflichtberatungen bei Pflegegeldbezug.

Was wir für Sie tun können

Wir sind seit 24 Jahren in Langgöns unterwegs und übernehmen genau die Aufgaben, die in den ersten Wochen nach einer Entlassung anfallen:

  • Behandlungspflege ab dem ersten Tag – Wundversorgung mit Fotodokumentation, Medikamentengabe und Richten, Injektionen und Insulin, Kompression, Katheter-, Stoma- und PEG-Versorgung.
  • Die Verordnungsfrage – wir stimmen uns direkt mit der Hausarztpraxis ab und kümmern uns um Folgeverordnungen, damit am Tag acht keine Lücke entsteht.
  • Grundpflege und Alltagsbegleitung in einer Tour geplant – Körperpflege, Mobilität, dazu Einkauf, Wäsche und Haushalt, oft über den Entlastungsbetrag finanzierbar.
  • Pflegeschulungen zu Hause – wir zeigen Ihnen rückenschonendes Umsetzen, sicheres Aufstehen und den Umgang mit Hilfsmitteln in Ihrer Wohnung, an Ihrem Bett.
  • Pflegeberatung inklusive der Beratungseinsätze nach § 37.3 mit direktem Nachweis an die Pflegekasse.

Bei uns kommt ein kleines, festes Team zu festen Zeitfenstern. Wenn sich etwas verschiebt, melden wir das aktiv, statt Sie warten zu lassen. Bei Bedarf starten wir kurzfristig – sagen Sie uns die Adresse, wir prüfen sofort, ob die Tour passt.

Häufige Fragen

Wer organisiert die Pflege nach der Entlassung? Das Krankenhaus über sein Entlassmanagement, in der Praxis der Sozialdienst. Den Pflegedienst wählen Sie selbst aus – die Klinik darf beraten, aber nicht vorschreiben.

Brauche ich einen Pflegegrad, damit ein Pflegedienst kommt? Für Behandlungspflege nicht, die läuft über die Krankenversicherung nach ärztlicher Verordnung. Für Grundpflege und Betreuung über die Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad.

Wie schnell kann ein Pflegedienst starten? Bei uns oft innerhalb weniger Tage, wenn die Tour es zulässt. Rufen Sie an, solange Ihr Angehöriger noch in der Klinik ist – dann planen wir den Start auf den Entlasstag.

Was tun, wenn die Entlassung zu früh kommt? Sprechen Sie den Stationsarzt und den Sozialdienst an und lassen Sie prüfen, ob eine Übergangspflege nach § 39e SGB V oder eine Anschlussrehabilitation infrage kommt. Eine Entlassung in eine ungesicherte Versorgung ist kein zulässiges Ergebnis des Entlassmanagements.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – geht das wirklich? Ja, nach § 39c SGB V über die Krankenkasse, mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung.

Zahlt die Kasse eine Haushaltshilfe? Nach einem Krankenhausaufenthalt kommt Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Betracht, wenn ausschließlich hauswirtschaftlicher Bedarf besteht. Fragen Sie im Entlassgespräch danach.

Der nächste Schritt

Wenn Sie gerade den Anruf bekommen haben, dass die Entlassung ansteht: Warten Sie nicht bis zum Entlasstag. Rufen Sie uns an unter 06403 77 88 524, Montag bis Freitag von 7 bis 13 Uhr, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Im ersten Gespräch klären wir, welche Versorgung ab wann gebraucht wird, ob unsere Tour passt und wie wir die Verordnung mit der Hausarztpraxis auf die Reihe bekommen. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit dem Sozialdienst der Klinik ab, damit Sie nicht zwischen Station, Praxis und Pflegedienst hin- und hertelefonieren müssen.

Damit Zuhause auch nach dem Krankenhaus Zuhause bleibt.

Ambulanter Pflegedienst Stefanie Ruth Obergasse 28, 35428 Langgöns · 06403 77 88 524 · info@ap-ruth.de

Veröffentlicht am
11.08.2026
Kategorie
Angehörige
Lesezeit
7–8 min
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