
Nachweis für Kasse, inkl. Doku. Mit Terminerinnerung und DSGVO-Online-Beratung.
Antrag, Vorbereitung auf den MD-Termin, Widerspruchsbegleitung.
Sachleistung, Kombi, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Auswahl, Rezepte, Beantragung, Lieferkoordination
Kurze Wege statt Telefonkette: Wir stimmen ab und informieren.
Ziele, Zeiten, Zuständigkeiten – klar dokumentiert

Erhalten Sie Pflegegeld, ist der Beratungseinsatz Pflicht: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich (PG 1 optional). Wir erinnern an die Fristen und übermitteln den Nachweis an die Kasse.

Schreiben oder anrufen – wir vereinbaren einen Beratungstermin.
Kurzes Telefonat, in dem wir Bedarf, Zeiten, Ziele und Weiteres klären.

Wir erstellen einen Versorgungs-plan oder senden den Nachweis direkt an die Pflegekasse.
Wir erinnern an Fristen, justieren bei Bedarf und bleiben Ansprechperson für Fragen.

Beratungseinsatz (§37.3) = Pflichttermin für Pflegegeld-Empfänger:innen mit Nachweis an die Kasse. Pflegeberatung = freiwillig, für Planung, Anträge, Budgets und Organisation.
Alle, die Pflegegeld beziehen: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich. PG 1 ist freiwillig.
Der Beratungseinsatz ist kassenfinanziert. Die freiwillige Pflegeberatung ist i. d. R. kostenpflichtig – wir prüfen das für Sie.
Wir sichten die Situation, geben praktische Empfehlungen und übermitteln den Nachweis direkt an die Pflegekasse.
Wir klären Pflegegrad/Höherstufung, Budgets (Sachleistung, Kombi, §45b), Hilfsmittel und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsplan.
Dann kann das Pflegegeld gekürzt oder vorübergehend ausgesetzt werden. Wir erinnern rechtzeitig an die Fristen.