Pflegeberatung

Klarsehen im Pflegealltag – verständlich, konkret, machbar

Die Beratung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und muss in bestimmten Intervallen erfolgen, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei allen Fragen rund um Pflegeanträge, Einstufung, Widerspruch und Organisation zur Seite – als verlässlicher Partner im gesamten Pflegeprozess.

Leistungsspektrum

Das gehört zur Pflegeberatung

Beratungseinsätze §37.3

Nachweis für Kasse, inkl. Doku. Mit Terminerinnerung und DSGVO-Online-Beratung.

Pflegegrad & Höherstufung

Antrag, Vorbereitung auf den MD-Termin, Widerspruchsbegleitung.

Budgetplanung

Sachleistung, Kombi, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Hilfsmittel & Pflegehilfen

Auswahl, Rezepte, Beantragung, Lieferkoordination

Netzwerk & Koordination

Kurze Wege statt Telefonkette: Wir stimmen ab und informieren.

Versorgungsplan

Ziele, Zeiten, Zuständigkeiten – klar dokumentiert

Hinweise

Gut zu wissen:

Erhalten Sie Pflegegeld, ist der Beratungseinsatz Pflicht: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich (PG 1 optional). Wir erinnern an die Fristen und übermitteln den Nachweis an die Kasse.

Beratungseinsatz: Pflicht

Pflegegeld/ Pflegesachleistungen

Ablauf

Wir sind an Ihrer Seite

Step 1:

Kontakt & Termin

Schreiben oder anrufen – wir vereinbaren einen Beratungstermin.

Step 2:

Telefonisches Erstgespräch

Kurzes Telefonat, in dem wir Bedarf, Zeiten, Ziele und Weiteres klären.

Step 3:

Planung & Start

Wir erstellen einen Versorgungs-plan oder senden den Nachweis direkt an die Pflegekasse.

Step 4:

Begleitung & Anpassung

Wir erinnern an Fristen, justieren bei Bedarf und bleiben Ansprechperson für Fragen.

Beratungs­gespräch vereinbaren

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Etwas ist beim Absenden schiefgelaufen.

Öffnungs­zeiten

Montag-Freitag: 07:00-13:00 Uhr

Telefon & Fax

Tel.: 06403 77 88 524 - Fax: 06403 77 88 526

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Pflegeberatung

Unterschied zwischen Beratungseinsatz & Pflegeberatung?

Beratungseinsatz (§37.3) = Pflichttermin für Pflegegeld-Empfänger:innen mit Nachweis an die Kasse. Pflegeberatung = freiwillig, für Planung, Anträge, Budgets und Organisation.

Wer braucht den Beratungseinsatz?

Alle, die Pflegegeld beziehen: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich. PG 1 ist freiwillig.

Wer bezahlt die Pflegeberatung? Kostet das mich etwas?

Der Beratungseinsatz ist kassenfinanziert. Die freiwillige Pflegeberatung ist i. d. R. kostenpflichtig – wir prüfen das für Sie.

Was passiert beim Beratungseinsatz konkret?

Wir sichten die Situation, geben praktische Empfehlungen und übermitteln den Nachweis direkt an die Pflegekasse.

Was passiert bei der freiwilligen Pflegeberatung konkret?

Wir klären Pflegegrad/Höherstufung, Budgets (Sachleistung, Kombi, §45b), Hilfsmittel und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsplan.

Was, wenn ich den Beratungseinsatz verpasse?

Dann kann das Pflegegeld gekürzt oder vorübergehend ausgesetzt werden. Wir erinnern rechtzeitig an die Fristen.