
Nachweis für Kasse, inkl. Doku. Mit Terminerinnerung und DSGVO-Online-Beratung.
Antrag, Vorbereitung auf den MD-Termin, Widerspruchsbegleitung.
Sachleistung, Kombi, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Auswahl, Rezepte, Beantragung, Lieferkoordination
Kurze Wege statt Telefonkette: Wir stimmen ab und informieren.
Ziele, Zeiten, Zuständigkeiten – klar dokumentiert

Erhalten Sie Pflegegeld, ist der Beratungseinsatz Pflicht: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich (PG 1 optional). Wir erinnern an die Fristen und übermitteln den Nachweis an die Kasse.

Schreiben oder anrufen – wir vereinbaren einen Beratungstermin.
Kurzes Telefonat, in dem wir Bedarf, Zeiten, Ziele und Weiteres klären.

Wir erstellen einen Versorgungs-plan oder senden den Nachweis direkt an die Pflegekasse.
Wir erinnern an Fristen, justieren bei Bedarf und bleiben Ansprechperson für Fragen.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Montag-Freitag: 07:00-13:00 Uhr
Tel.: 06403 77 88 524 - Fax: 06403 77 88 526

Beratungseinsatz (§37.3) = Pflichttermin für Pflegegeld-Empfänger:innen mit Nachweis an die Kasse. Pflegeberatung = freiwillig, für Planung, Anträge, Budgets und Organisation.
Alle, die Pflegegeld beziehen: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich. PG 1 ist freiwillig.
Der Beratungseinsatz ist kassenfinanziert. Die freiwillige Pflegeberatung ist i. d. R. kostenpflichtig – wir prüfen das für Sie.
Wir sichten die Situation, geben praktische Empfehlungen und übermitteln den Nachweis direkt an die Pflegekasse.
Wir klären Pflegegrad/Höherstufung, Budgets (Sachleistung, Kombi, §45b), Hilfsmittel und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsplan.
Dann kann das Pflegegeld gekürzt oder vorübergehend ausgesetzt werden. Wir erinnern rechtzeitig an die Fristen.