Behandlungspflege

Medizinische Pflege Zuhause –
sicher & fachgerecht

Ärztlich verordnete Pflege, sicher ausgeführt und sauber dokumentiert. Wir stimmen uns eng mit den behandelnden Praxen ab, damit Therapie und Alltag zusammenpassen.

Leistungsspektrum

Unsere Leistungen in der Grundpflege

Medikamenten-management

Richten, Gabe, Wechselpläne, Interaktions-Check in Abstimmung mit der Praxis

Wundversorgung

Verbandwechsel nach Anordnung, Wunddokumentation, Foto-Verlauf

Kompression

An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wickeln, Kontrolle der Sitzqualität

Vitalwerte & Monitoring

Inkl. Blistersysteme in enger Abstimmung mit der Apotheke und dem behandelnden Hausarzt.

Katheter / Stoma / PEG

Pflege, Wechsel nach Anordnung, Hygiene & Materialorganisation

Injektionen & Insulin

Injektionen aller Art und Insulintherapie werden fachgerecht durchgeführt.

Hinweise

So erhalten Sie Behandlungspflege

Für die Durchführung brauchen wir eine gültige HKP-Verordnung; je nach Kasse fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Dabei helfen wir auch sehr gerne.

HKP-Verordnung

Genehmigung durch Krankenkasse

Leistungsspektrum

Wir sind an Ihrer Seite

Step 1:

Kontakt & Termin

Schreiben oder anrufen – wir vereinbaren einen Beratungstermin.

Step 2:

Telefonisches Erstgespräch

Kurzes Telefonat, in dem wir Bedarf, Zeiten, Ziele und Weiteres klären.

Step 3:

Planung & Start

Wir prüfen Verordnung und Material, legen Zeiten fest und starten sicher dokumentiert.

Step 4:

Begleitung & Anpassung

Wir melden Verläufe, erneuern Verordnungen und passen den Plan mit der Praxis an.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Thema Behandlungspflege

Was gehört zur Behandlungspflege?

Medizinisch verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe/-richten, Injektionen/Insulin, Wundversorgung, Kompression, Katheter-/Stomapflege und Vitalwertkontrollen.

Wer hat Anspruch?

Alle gesetzlich/privat Versicherten, wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet und die Durchführung medizinisch notwendig ist.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege läuft über die Krankenversicherung (SGB V) – unabhängig vom Pflegegrad.

Wie bekomme ich die Verordnung?

Über Haus- oder Facharzt; nach Krankenhausaufenthalt auch per Entlassmanagement. Wir unterstützen bei Folgeverordnungen.

Wie wird abgerechnet – entstehen Zuzahlungen?

In der Regel direkt mit der Krankenkasse. Gesetzliche Zuzahlung möglich (typisch 10 % + 10 € je Verordnung, begrenzt auf max. 28 Tage/Jahr); Befreiung ist bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich.

Sind Grundpflege und Behandlungspflege kombinierbar?

Ja, beides ist möglich – Behandlungspflege über SGB V, Grundpflege über SGB XI. Wir planen das sinnvoll in einer Tour.